GARDENA : Die Stille der Rasenmäher
Wie sich der Garten zur Oase der Ruhe verwandelt
Achtung: Lärm
Sorglos im Liegestuhl sitzen, dem Vogelgezwitscher lauschen, die Seele baumeln lassen – für viele Gartenbesitzer der Inbegriff von Entspannung und Erholung vom Arbeitsalltag. Doch zahlreiche Objekte und Aktivitäten des täglichen Lebens erhöhen den allgemeinen Geräuschpegel der Umwelt und verursachen oft unerträglichen Stress: wie Gartengeräte, Kreis- oder Kettensägen, Baustellen, Flugzeugstarts oder PS-starke Autos und Motorräder.
Was Menschen als Lärm empfinden, ist oftmals subjektiv. Gemessen wird der Geräuschpegel in Dezibel (dB). Während ein Fernseher oder Musik auf Zimmerlautstärke sowie ein Gespräch bei 55 bis 60 dB liegen und Spaß machen, stuft die Allgemeinheit eine Spülmaschine mit 44 dB als belästigend oder Kantinenlärm mit 65 dB als störend ein. Die Schmerzgrenze liegt übrigens bei ca. 120 dB. Ab 150 dB treten dann in Sekunden irreparable Gehörschäden auf – das Gehör leidet allerdings schon ab einem dauerhaften Schallpegel von 85 dB.
Deshalb treibt die Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. seit vielen Jahren den „Tag gegen den Lärm“ voran. Der amerikanische Verband der Gehörgeschädigten ruft bereits seit 1996 zu diesem Aktionstag auf – in diesem Jahr fällt er auf den 24. April. Dabei geht es darum, die Aufmerksamkeit auf die Ursachen von Lärm und seine Wirkungen zu lenken. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität.
Laut war gestern
Menschen in Ballungsgebieten, aber auch in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden oder Krankenhäusern haben ein Recht auf Orte für Ruhe, Erholung und Freizeit. Dies regelt die im Jahr 2002 in Kraft getretene EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Sie fordert dafür unter anderem die Erarbeitung strategischer Lärmkarten und – in Folge – die Auf-stellung von Lärmaktionsplänen. So sollen ruhige Gebiete geschützt und der Umgebungslärm belasteter Bereiche reduziert werden. Für die Identifizierung und Auswahl ruhiger Gebiete sind neben der reinen Lärmbelastung auch nicht-akustische Faktoren von Bedeutung. Zur Unterstützung der zuständigen Behörden hat die Europäische Umweltagentur EEA einen „Good practice guide on quiet areas“ veröffentlicht.
Tipps für den „ruhigen Garten“
• geschützter Sitzplatz (z.B. durch dichte, vertikale Bepflanzung)
• Lärm-/Sichtschutz (aus Holz, Stein, Glas)
• Maskierung des Lärms (durch Wasser-/Windspiele)
• Verwendung schallabsorbierender Bodenmaterialien
Quelle: GARDENA